Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Michael Strüder
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



Gesellschafterkonflikte
    Anlässe für Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gibt es viele. Meist geht es um Geld, etwa wenn ein Gesellschafter seine Vergütung im Hinblick auf die von ihm für die Gesellschaft erbrachte Arbeit für zu gering hält. Manchmal ist das Geld aber nur der Anlass, etwa wenn in einer wirtschaftlichen Krise grundlegende Differenzen über die Geschäftspolitik zu Tage treten.

    Im Idealfall sollten solche Konflikte einvernehmlich gelöst werden, bevor durch Gesellschaftsbeschluss beispielweise ein Gesellschafter als Geschäftsführer abberufen oder sogar aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Ist ein solcher Beschluss erst einmal gefasst, lässt sich in der Regel eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung über dessen Wirksamkeit nicht vermeiden.

    Wenn Sie sich gegen einen Beschluss wenden wollen, ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln. Oft beinhalten Gesellschaftsverträge relativ kurze Fristen, binnen derer sich die Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen geltend machen lässt.

    Enthält der Gesellschaftsvertrag keine Regelungen, gilt nur für die Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses in einer Aktiengesellschaft die starre Monatsfrist aus § 246 Abs. 1 AktG.

    Für die GmbH hat die Frist von einem Monat allerdings Leitbildfunktion. Bei einem Überschreiten dieser Frist muss der Anfechtende deshalb darlegen können, dass ihn zwingende Gründe an der Einhaltung der Frist gehindert haben.

    Ich helfe Ihnen, in allen Phasen eines Konfliktes eine kostruktive Lösung zu finden.